Finanzberater:in werden mit § 34f GewO – Alles zur Zulassung, Prüfung und Weiterbildung – inklusive IHK-Vorbereitung.

Ein Investmentberater – auch bekannt als FinanzberaterFinanzanlagenvermittler oder Investment Broker – hilft Privatpersonen und Unternehmen, fundierte Entscheidungen bei der Geldanlage zu treffen. Dies kann die Vermittlung von Investmentfonds, Beteiligungen oder anderen Finanzanlagen umfassen. In Deutschland unterliegt diese Tätigkeit strengen rechtlichen Vorgaben, insbesondere durch die Erlaubnispflicht nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).

Genug ist besser: So gelingt ein klimafreundlicher Lebensstil – Wie du deinen CO2 Fußabdruck reduzierst, ohne auf Lebensqualität zu verzichten

Klimaschutz ist heute mehr als ein politisches Ziel – er ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle betrifft: Familien, Unternehmen, Städte, Schulen, aber vor allem uns als einzelne Konsumentinnen und Konsumenten. Täglich treffen wir Entscheidungen, die Auswirkungen auf unsere Umwelt haben – bewusst oder unbewusst. Dabei stellt sich eine zentrale Frage: Wie können wir klimafreundlicherweiterlesen ⟶